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Baschar al-Assad: Syriens Ex-Machthaber Baschar al-Assad zum Tode verurteilt

4 weeks ago 8

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Ein syrisches Gericht hat den früheren Machthaber Baschar al-Assad zum Tode verurteilt. Ihm wurden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

Quelle: DIE ZEIT, AFP, dpa, Aktualisiert am 11. August 2026, 11:49 Uhr

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Baschar al-Assad Todesurteil Syrien Kriegsverbrechen
Ein Plakat des früheren Machthabers Baschar al-Assad wird im November 2024 abgehangen. © Mohammed Al-Rifai/​AFP/​Getty Images

Ein Gericht in Syrien hat den früheren Machthaber Baschar al-Assad in seiner Abwesenheit zum Tode verurteilt. Die Richter begründeten ihr Urteil mit »Kriegsverbrechen« und »Verbrechen gegen die Menschlichkeit«. Es handelt sich um das erste Urteil gegen Assad, der derzeit in Russland im Exil lebt.

Zum Tode verurteilt wurde auch der frühere hochrangige Sicherheitsverantwortliche Atef Nadschib, ein Cousin Assads. Nadschib war vor Gericht anwesend und wurde ebenfalls wegen »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« schuldig gesprochen, die er nach Überzeugung der Richter als Leiter der Sicherheitsbehörden in der syrischen Provinz Daraa begangen hatte. Unter anderem wurden ihm die vorsätzliche Tötung von Kindern unter 15 Jahren sowie Folter mit Todesfolge zur Last gelegt.

In der Provinz Daraa hatte im Jahr 2011 der friedliche Aufstand gegen die Assad-Regierung begonnen. Nadschib war im Januar 2025, wenige Wochen nach dem Sturz der Assad-Regierung, in der syrischen Hafenstadt Latakia festgenommen worden. Er ist einer der ranghöchsten Vertreter der Assad-Führung, die vor Gericht gestellt wurden. Vor dem Justizpalast in Damaskus versammelten sich während der Urteilsverkündung Dutzende Menschen. Nach dem Urteil brachen Jubel und Freudenschreie aus, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur dpa vor Ort berichtete.

Bürgerkrieg mit mehr als einer halben Million Toten

Assad wurde im Dezember 2024 von islamistischen Kämpfern gestürzt und floh ins Exil. Seitdem führt Ahmed al-Scharaa das Land als Übergangspräsident. Mehrere Prozesse sollen die Zeit des brutalen 14-jährigen Bürgerkrieges unter Assad aufarbeiten. Zwischen 2011 und 2024 wurden dabei mehr als eine halbe Million Menschen getötet, die Infrastruktur des Landes liegt in Trümmern. Der Krieg führte zudem zu einer massiven Fluchtbewegung in die Nachbarländer wie den Libanon und weiter nach Europa.

Seit Ende April laufen die Prozesse vor der neu geschaffenen Vierten Strafkammer des Justizpalasts. Bisher fanden solche Gerichtsverfahren im Ausland statt, unter anderem auch in Deutschland und in Frankreich. Die aktuellen Prozesse bringen die Verhandlungen zurück in das Land des Geschehens. Sie sollen dokumentieren, wer welche Befehle gegeben hat, wer gefoltert hat und wo die Massengräber liegen. Dabei geht es auch darum, Gerechtigkeit für die Opfer im Inland zu schaffen und die Rechtsstaatlichkeit im neuen Syrien zu etablieren.

Viele Herausforderungen im Prozess

Doch es gibt viele Herausforderungen: Nach Jahren des brutalen Regimes wartet ein ganzes Volk auf Gerechtigkeit. Es gibt jedoch in Syrien noch kein Justizsystem mit unabhängigen Strukturen und modernen Gesetzen. Etwa kennt das syrische Recht eigentlich keinen Tatbestand für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Viele der Richter und Staatsanwälte haben wenig bis gar keine Erfahrungen mit solch komplexen Gerichtsverfahren.

Kritiker sehen in den Verfahren daher lediglich einen Versuch, die Bevölkerung oder auch ausländische Partner zu besänftigen. Wieder andere bemängeln, dass Gräueltaten anderer bewaffneter Gruppen, wie dschihadistischer Fraktionen oder Rebellenmilizen, in diesen Prozessen bisher außen vor bleiben.

Zudem scheint eine Vollstreckung der Strafe für Assad unwahrscheinlich. Aktuell lebt er in der russischen Hauptstadt Moskau im Exil. Berichten zufolge soll sich sein jüngerer und als brutaler »Schlächter« bekannter Bruder Mahir ebenfalls nach Moskau abgesetzt haben. Sollten sie jemals gefasst oder ausgeliefert werden, wartet auf sie in Damaskus umgehend der Strafvollzug – oder ein neuer Prozess.

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