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Bundesgericht kippt Ausgleich für Überstunden eines Rektors

1 month ago 6

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Aktualisiert am 17.09.2026 - 17:52 UhrLesedauer: 3 Min.

Lehrer-Überstunden beschäftigen BundesverwaltungsgerichtVergrößern des Bildes

Konkret ging es um die Überstunden eines Grundschulrektors aus Hannover. (Quelle: André Jahnke/dpa/dpa-bilder)

Wie viel Mehrarbeit steckt im Lehreralltag? Ein Grundschulrektor kämpft um Entschädigung. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden.

Lehrkräfte haben keinen automatischen Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei Überschreitung der Wochenarbeitszeit. Es dürfe nicht eigenständig die Arbeitszeit verlängert und dafür einen Ausgleich verlangt werden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Vielmehr müsse die Überlastung durch Mehrarbeit beim Dienstherrn angezeigt und Aufgaben müssten gegebenenfalls zurückgestellt werden.

Gericht: Strukturelle Probleme bei Erfassung nicht Gegenstand

Das Gericht sah zwar sehr wohl ein strukturelles Problem bei der Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften. Dies sei aber nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, betonte der Vorsitzende des 2. Senats, Markus Kenntner.

Konkret ging es um die Überstunden eines Grundschulrektors aus Hannover. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte dem mittlerweile pensionierten Rektor eine Entschädigung von 31.435,59 Euro für geleistete Mehrarbeit zugesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Urteil nach einer Revision des Landes Niedersachen auf.

Der ehemalige Schulleiter sei nicht zu den geltend gemachten Arbeitsstunden herangezogen worden, hieß es in der Begründung. Die vorgetragene Dienstzeit beruhe vielmehr auf einer eigenverantwortlichen Entscheidung, sei aber nicht von Dienstherrn vorgegeben worden.

GEW: Werden weiter für Arbeitszeiterfassung kämpfen

Die Enttäuschung sei sehr groß, sagte die Bundesvorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Finnern. "Es ist bedauerlich, dass sich das Bundesverwaltungsgericht nicht zu der Arbeitszeiterfassung geäußert hat."

Immerhin habe der Senat ein strukturelles Problem erkannt, auch wenn es "keine Normen oder Standards dafür gesetzt" habe. Man werde weiter für eine gerechte Arbeitszeiterfassung für die rund 840.000 Lehrkräfte in Deutschland kämpfen.

Kultusministerin: Wollen Schulen weiter entlasten

Das Bundesverwaltungsgericht habe eine wichtige Rechtsfrage geklärt und die Position des Landes Niedersachsen bestätigt, teilte Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg mit. "Gleichwohl bleibt die Gestaltung guter Arbeitsbedingungen eine zentrale Aufgabe für die Bildungspolitik. Deshalb werden wir unseren Weg fortsetzen, Schulen gezielt zu entlasten und gute Rahmenbedingungen für Unterricht und Schulentwicklung zu schaffen."

Der Rektor aus Hannover hatte an einer Arbeitszeitstudie teilgenommen, die eine generelle Mehrarbeit von Schulleitern neben der Unterrichtsverpflichtung bestätigte. Die Mehrarbeit von fünf Stunden und 42 Minuten pro Woche erkannte das OVG als strukturell an, auch weil der Schulleiter über ein ganzes Jahr seine Arbeitszeiten dokumentiert hatte.

Streitfrage: Wurde die Mehrarbeit vom Dienstherrn angeordnet?

Bei der mündlichen Verhandlung in Leipzig hatte sich der 2. Senat vor allem auf die Frage, ob diese Mehrarbeit vom Dienstherrn herangezogen, also angeordnet wurde, fokussiert. Das Land Niedersachen hatte dies verneint. Dienstleistungen über die Arbeitszeit hinaus seien niemals angeordnet worden, dies sei auch nicht erforderlich gewesen, betonte der Prozessvertreter des Landes Niedersachsen.

Dem widersprach die Klägerseite. Der Dienstherr habe dem Schulleiter immer weitere Aufgaben aufgebürdet, die in der normalen Arbeitszeit nicht zu schaffen gewesen seien, sagte der Rechtsanwalt des ehemaligen Schulleiters. Und da ein Beamter zur Erfüllung seiner Arbeit verpflichtet sei, komme dies einer Heranziehung gleich. Dem folgte das Bundesverwaltungsgericht nicht.

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