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"Rechtswidrige Ausgaben": Le-Pen-Partei unter Druck
01.07.2026 - 07:57 UhrLesedauer: 2 Min.

Marine Le Pen (rechts) und Jordan Bardella (Archivbild): Ihr Rassenblement National steht unter Druck. (Quelle: Abdul Saboor/REUTERS)
Die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt, wie eine ehemalige Fraktion des Europaparlaments öffentliche Gelder verwendet hat. Unter anderem in Frankreich.
Wegen des Verdachts der Veruntreuung von EU-Geldern durch die ehemalige Fraktion Identität und Demokratie (ID) im Europäischen Parlament haben Ermittler nach Angaben der Europäischen Staatsanwaltschaft am Dienstag Durchsuchungen in Frankreich und anderen EU-Staaten vorgenommen.
Die Maßnahmen stünden im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren "zum Einsatz von EU-Mitteln durch eine ehemalige politische Gruppe des Europäischen Parlaments zwischen 2019 und 2024", teilte die Europäische Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Die Europäische Staatsanwaltschaft, ein unabhängiges EU-Organ zur Bekämpfung von Betrug mit EU-Mitteln, bestätigte damit einen Bericht der französischen Tageszeitung "Le Monde". Diese berichtete von Durchsuchungen in Frankreich, Spanien, Italien und Belgien.
Das Verfahren gegen die ID-Fraktion war bereits im Juli vergangenen Jahres eingeleitet worden. Der Fraktion wird vorgeworfen, von 2019 bis 2024 mehr als 4,3 Millionen Euro "rechtswidrig ausgegeben" zu haben. Zur ID-Fraktion gehörte damals neben der AfD und der österreichischen FPÖ unter anderem auch die rechtspopulistische französische Partei Rassemblement National (RN) und die italienische Lega.
Le-Pen-Partei unter Druck
RN-Chef Jordan Bardella bestätigte die Durchsuchungen am Dienstag: "Seit heute früh finden Durchsuchungen in den Geschäftsräumen und Privatwohnungen von Kommunikationsdienstleistern statt, die mit uns zusammengearbeitet haben", erklärte er im Onlinedienst X.
Die Partei steht derzeit ohnehin unter Druck: Am 7. Juli will das Pariser Berufungsgericht entscheiden, ob es die Nichtwählbarkeit von RN-Fraktionschefin Marine Le Pen bestätigt und damit Le Pens erneute Präsidentschaftskandidatur verhindert. Le Pen war im März 2025 wegen Veruntreuung zu vier Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei auf Bewährung. Zudem wurde sie mit sofortiger Wirkung zum Entzug des passiven Wahlrechts verurteilt.
In dem Verfahren ging es um die Veruntreuung von EU-Geldern durch die Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten, die faktisch für Le Pens Partei gearbeitet hatten. Le Pen hatte der Justiz vorgeworfen, ihr aus politischen Gründen den Prozess zu machen, und legte Berufung ein.


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