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Reform der Nachrichtendienste: Neues Gesetz geht weiter als notwendig

4 weeks ago 8

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Guten Morgen, liebe Leserin, lieber Leser,

wissen Sie eigentlich, was deutsche Nachrichtendienste alles so dürfen? Tatsächlich nicht so viel, wie manche glauben. Jedenfalls hat ihre Arbeit wenig mit der von James Bond zu tun, mit gefährlichen Einsätzen, actionreichen Verfolgungsjagden, Festnahmen oder gar einer Lizenz zum Töten.

Sie ähnelt mehr einer mühsamen Puzzlearbeit. Der fürs Ausland zuständige Bundesnachrichtendienst (BND) und der inländische Verfassungsschutz dürfen nicht selbst gegen gefährliche Akteure vorgehen, sondern sammeln Informationen: aus Daten im Netz, aus Dokumenten, aus Gesprächen mit Informanten. Sie analysieren sie und erstellen daraus ein Lagebild drohender Gefahren.

Beim Sammeln von Informationen sind ihnen enge Grenzen gesetzt. Um das Telefon einer Person abzuhören, reicht nicht etwa ein vager Verdacht. Es muss konkrete Anhaltspunkte geben, dass diese Person mit einer Gefahr oder Straftat zu tun hat, die Information muss anders nicht oder nur wesentlich schwerer zu beschaffen sein. Zudem muss im Fall des BND das Kanzleramt die Abhöraktion genehmigen, im Falle des Verfassungsschutzes das Bundesinnenministerium. Eine unabhängige Kommission wiederum muss diese Genehmigung anschließend bestätigen – und zwar zeitnah. Und für den BND gibt es noch den Unabhängigen Kontrollrat, der die technische Aufklärung überwacht. Über allem schwebt schließlich das Parlamentarische Kontrollgremium, das aus Mitgliedern des Bundestags besteht und im Nachgang die Aktivitäten kontrolliert.

Hört sich eher nach deutschem Michel als nach James Bond an? Ja, aber das hat gute Gründe: Im Nationalsozialismus waren Polizei und Geheimdienst eng miteinander verschmolzen. Die Geheimpolizei Gestapo überwachte und verfolgte alle tatsächlichen und vermeintlichen Gegner des Nazi-Regimes und übte staatlichen Terror aus. Deshalb wurde für die Bundesrepublik ein sogenanntes Trennungsgebot entwickelt: Es unterscheidet klar zwischen Nachrichtendiensten, die Informationen über Gefahren sammeln, und Polizeibehörden, die gegen konkrete Gefahren vorgehen. Auch der Austausch zwischen beiden ist stark eingeschränkt.

Das Gesetz, das das Kabinett heute verabschieden will, leitet daher eine zweite Zeitenwende ein. Die erste Zeitenwende, Sie erinnern sich, war das Sondervermögen für die Bundeswehr, es sollte diese verteidigungsfähig machen oder, wie der Verteidigungsminister sagte, "kriegstüchtig". Mit der zweiten Zeitenwende weichen Innenminister Alexander Dobrindt und Kanzler Friedrich Merz nun das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten auf. Sie sollen abschrecken können, so wie Geheimdienste anderer Länder auch.

Grob gesagt: BND und Verfassungsschutz sollen künftig zurückschlagen dürfen, wie meine Kollegen Julia Naue und Johannes Bebermeier schreiben – und zwar mit ähnlichen Mitteln: Erfährt der BND etwa, dass ein Staat (oder ein staatsähnlicher Akteur) etwas Gefährliches plant, darf er unter bestimmten Voraussetzungen Datenströme umleiten, Handys manipulieren oder mit technischen Mitteln dessen Rüstungsfabriken sabotieren. Auch auf Cyberangriffe darf er reagieren, wenn es etwa zu lange dauert, bis die Polizei eingreifen kann. Deutsche Spione können dann andere enttarnen, verantwortliche Unternehmen hacken oder beteiligte Produktionsanlagen sabotieren. Allerdings: Menschen dürfen durch diese Aktionen nicht gefährdet werden. Eine Lizenz zum Töten gibt es also nicht.

Angesichts der gefährlichen Weltlage scheint eine Reform zwingend notwendig. Lange haben wir uns bei der Gefahrenaufklärung genauso wie in der Verteidigungsfrage auf andere verlassen. Partnerländer machten die Drecksarbeit, wir zahlten höchstens und profitierten vom Wissen der anderen, die mehr durften, vor allem von den USA.

Doch Russland führt längst einen hybriden Krieg gegen Deutschland. Und hält sich dabei an keinerlei Grenzen. Der Drohnenangriff am Flughafen Leipzig, der nur durch Zufall fehlschlug, könnte die jüngste Eskalation gewesen sein. Jedenfalls gibt es dafür Indizien, wenn auch noch nichts bewiesen ist. Allein im vergangenen Jahr gab es 321 Sabotageverdachtsfälle, bei etlichen glauben die Sicherheitsbehörden, dass Russland dahintersteckte. Auch die Zahl der Desinformationskampagnen hat extrem zugenommen, insbesondere vor Wahlen so wie jetzt in ostdeutschen Bundesländern im September.

Zudem sitzt mit Donald Trump ein Präsident im Weißen Haus, der sich nach eigenen Angaben prächtig mit dem russischen Diktator Wladimir Putin versteht. Nach Gutdünken greift Trump in die Aktivitäten der US-Geheimdienste gegen russische Sabotage, Cyberangriffe und Desinformation ein, so wie im März 2025, als er spezielle Programme und Arbeitsgruppen aussetzte. Zwar kooperieren europäische und amerikanische Geheimdienste weiterhin und tauschen Informationen aus. Aber diese Zusammenarbeit ist unberechenbarer geworden.

Deutschlands Nachrichtendienste müssen daher in der Gefahrenabwehr unabhängiger und besser werden. Trotzdem sollte kritisch hinterfragt werden, ob alle im Gesetz vorgesehenen Änderungen wirklich notwendig sind. Und ob die Kontrolle ausreicht.

Muss der Verfassungsschutz wirklich im Inland operativ aktiv werden, um Gefahren aus dem Ausland abzuwehren? Reicht da nicht ein besserer und schnellerer Informationsaustausch mit den zuständigen Polizeibehörden? Zumal der Verfassungsschutz anders als Inlandsgeheimdienste anderer Länder schon jetzt zum Schutz der Demokratie Informationen über Personen sammelt, wenn diese "unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit" agieren, wie es der frühere Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang mal formulierte. Auch das hat historische Gründe. Deshalb darf der Verfassungsschutz auch gewählte Parteien wie die AfD, die im Verdacht stehen, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu arbeiten, nur beobachten. Er tat es seinerzeit auch bei der PDS (heute: Die Linke). Ihm nun operative Möglichkeiten zu geben, ist daher auch verfassungsrechtlich bedenklich.

Künftig soll es zudem nur noch ein zentrales Kontrollgremium für alle Geheimdienste geben, den Unabhängigen Kontrollrat. Dafür soll dieser immerhin besser ausgestattet werden. Die Mitglieder im Kontrollrat sind Richter und werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium gewählt. So weit, so gut. Doch ob die vorgesehenen Kontrollrechte ausreichen, daran gibt es erhebliche Zweifel. Ebenso kritikwürdig ist die aktuelle Zusammensetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums. In ihm sitzt weder die größte Oppositionspartei, die AfD, noch die Linke, weil ihre Kandidaten bei der entsprechenden Wahl mehrfach keine Mehrheit bekamen.

Nun kann von der AfD und der Linken jeder halten, was er will. Doch wenn Parteien demokratisch ins Parlament gewählt wurden, müssen sie auch in den dafür vorgesehenen Gremien sitzen. Alles andere ist undemokratisch. Natürlich ist darauf zu achten, dass die Kandidaten der Parteien vertrauenswürdig sind. Aber ist das der Fall, haben die Parteien auch das Recht, dort vertreten zu sein. Klar, hat es was Absurdes, wenn ein AfD-Abgeordneter die Behörde kontrolliert, die seine Partei beobachtet. Und es besteht die Gefahr, dass streng geheime Informationen aus dem Gremium missbraucht werden. Nur, solange diese Partei legal, also nicht verboten ist, müssen die Spielregeln für alle gleich gelten.

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