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Justiz: Thüringer Gericht kippt Versammlungsverbot vor AfD-Parteitag

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Quelle: dpa Thüringen 4. Juli 2026, 2:11 Uhr

 Tausende Einsatzkräfte der Polizei aus dem ganzen Bundesgebiet sind im Einsatz.
Tausende Einsatzkräfte der Polizei aus dem ganzen Bundesgebiet sind im Einsatz. © Martin Schutt/​dpa

Kurz vor Beginn des AfD-Bundesparteitags in Thüringen ist das fürs Wochenende erlassene Versammlungsverbot auf bestimmten Anreisewegen zur Messe Erfurt gekippt worden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamts wurde auf Antrag eines namentlich ungenannten Kommunalpolitikers kassiert, wie das Verwaltungsgericht Weimar am Abend mitteilte. Der Rechtsanwalt des Grünen-Politikers im Erfurter Stadtrat bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass sein Mandat erfolgreich geklagt habe. Das zeige, «dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch in Erfurt und auch in einer Großlage Gültigkeit hat», hieß es in einer Mitteilung des Juristen.

Der zweitägige AfD-Bundesparteitag in Thüringens Landeshauptstadt beginnt heute und wird begleitet von einem Großaufgebot der Polizei. Die Sicherheitsbehörden gehen von bis zu 50.000 Gegendemonstranten aus, darunter Hunderte gewaltbereite Teilnehmer. Die Polizei ist nach eigenen Angaben mit mehreren Tausend Kräften aus dem gesamten Bundesgebiet im Einsatz.

Das Bündnis «Widersetzen» will verhindern, dass der Bundesparteitag in der Messe Erfurt stattfindet, und hat angekündigt, Zufahrtswege zum Veranstaltungsort zu blockieren. Die AfD, die eine neue Parteispitze bestimmen lassen will, verweist auf die geltende Rechtslage: Parteien sind gesetzlich verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre ihren Bundesvorstand neu zu wählen.

Gericht sieht keinen polizeilichen Notstand

Mit Blick auf den Parteitag und die geplanten Proteste dagegen hatte das Landesverwaltungsamt Versammlungen auf bestimmten Anreisewegen zum Veranstaltungsort in Erfurt verboten. Die Behörde begründete das mit Hinweisen auf geplante Blockaden sowie dem Schutz von Rettungswegen und der öffentlichen Sicherheit.

Dieser Amtsbeschluss dürfte bei abschließender Prüfung als rechtswidrig eingestuft werden, «denn die Allgemeinverfügung ist auf ein Verbot auch von friedlichen Versammlungen gerichtet», befand das Verwaltungsgericht nun. Das Vorliegen eines polizeilichen Notstands sei nicht nachgewiesen worden. Daher sei der Klage des Grünen-Politikers stattgegeben und das Versammlungsverbot wieder aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann theoretisch noch Beschwerde vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

© dpa-infocom, dpa:260704-930-331515/1

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