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Kriminalität: Brände gelegt und Geld verdient? Zwei Fotografen vor Gericht

2 months ago 19

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20. März 2026, 11:07 Uhr Quelle: dpa Sachsen

 Vor dem Landgericht Dessau-Roßlau hat ein Prozess gegen zwei Männer begonnen, die Brände gelegt und mit Fotos davon Geld verdient haben sollen.
Vor dem Landgericht Dessau-Roßlau hat ein Prozess gegen zwei Männer begonnen, die Brände gelegt und mit Fotos davon Geld verdient haben sollen. © Heiko Rebsch/​dpa

Vor dem Landgericht Dessau-Roßlau hat ein Prozess gegen zwei Männer begonnen, die Brände gelegt und mit Fotos davon Geld verdient haben sollen. Die Männer sollen unter anderem Waldflächen und Lagerhallen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und umliegenden Regionen in Brand gesetzt haben. Dabei sollen sie auch in Kauf genommen haben, dass Einsatzkräfte verletzt werden könnten.

Die Männer im Alter von 23 und 33 Jahren arbeiteten den Angaben nach als freie Fotografen, waren also in den Redaktionen nicht angestellt.

Die mutmaßlich von ihnen gelegten Brände hatten laut Polizei und Staatsanwaltschaft für «erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt». Das Feuer sei so gelegt worden, dass sich die Flammen schnell ausbreiteten und die Löscharbeiten erschwert wurden. Durch die Brände ist den Angaben nach ein Sachschaden im mittleren bis hohen sechsstelligen Betrag entstanden.

Wie die Polizei den Männern auf die Schliche kam

Die Angeklagten sollen ihre Bilder und Videos etwa an Zeitungen und andere Medien verkauft haben. Durch die Veröffentlichung des Materials sollen die beiden Männer Einnahmen im mittleren vierstelligen Bereich erzielt haben. 

Die Angeklagten waren im September 2025 festgenommen worden, nachdem sie in Raguhn von Beamten gestellt worden waren. Kurz zuvor war ein Feuer in einem leerstehenden Bahnhofsgebäude ausgebrochen. 

Damals hatte die Staatsanwaltschaft angegeben, schon länger gegen die Männer zu ermitteln. Den Angaben nach wurde auch eine gesonderte Ermittlungsgruppe eingerichtet. Nach der Festnahme kamen die mutmaßlichen Täter in Untersuchungshaft. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

© dpa-infocom, dpa:260320-930-842540/1

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