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Orbáns LGBTQ-Gesetz in Ungarn verstößt gegen EU-Grundrechte: EuGH urteilt

1 month ago 11

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Missachtet Diskriminierungsverbot

EuGH urteilt: Orbáns LGBTQ-Gesetz verstößt gegen EU-Grundrechte

21.04.2026 - 10:21 UhrLesedauer: 1 Min.

Parlamentswahl in UngarnVergrößern des Bildes

Ungarns langjähriger Regierungschef Orbán (Archivbild): Ein unter seiner Verantwortung erlassenens Gesetz verstößt gegen EU-Recht. (Quelle: Petr David Josek/AP/dpa/dpa-bilder)

Unter Viktor Orbán wurde in Ungarn ein umstrittenes LGBTQ-Gesetz auf den Weg gebracht. Nun urteilt der Europäische Gerichtshof: Das ist nicht rechtmäßig.

Das hochumstrittene ungarische LGBTQ-Gesetz verstößt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge gegen die EU-Grundrechtecharta. Das entschied Europas höchstes Gericht am Dienstag in Luxemburg in einem von der EU-Kommission angestrengten und von mehreren Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament unterstützten Verfahren. Das Gesetz war 2021 noch unter dem inzwischen abgewählten rechtsnationalistischen Regierungschef Viktor Orbán erlassen und mit dem Jugendschutz begründet worden.

Die ungarische Regelung verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa im Fernsehen und in Büchern. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.

Dem Gerichtshof zufolge missachtet das Gesetz "insbesondere" das in der Grundrechtecharta fixierte Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung. Darüber hinaus liege eine Verletzung des Rechts auf Menschenwürde vor.

Die fragliche ungarische Gesetzgebung stigmatisiere und marginalisiere nichtheterosexuelle, cis- und transgeschlechtliche Menschen, stellte das höchste EU-Gericht fest. Schon der Titel des Gesetzes "bringt sie mit pädophiler Kriminalität in Verbindung, was geeignet ist, diese Stigmatisierung zu verstärken und hassgetriebenes Verhalten ihnen gegenüber zu schüren".

Es behandle eine Gruppe von Menschen wegen ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung "als eine Gefahr für die Gesellschaft" und stehe im Widerspruch zur "Identität" der EU.

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